I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Diapositive, Papierbilder, Digitale Dateien- jeglicher Form Videos, Fotoalben, Fotobücher, elektronische Stehbilder in
digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder s
ind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist
sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu
verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
§ 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als
Urheber des Lichtbildes genannt werden.
7. Alle zur Verfügung gestellten Downloaddateien der Bildergalerie besitzen, wenn nicht anders
vereinbart, ein privates Nutzungsrecht.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative
oder digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und
gesonderter Vergütung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor
und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden
Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
3. Bis auf weiteres gilt § 19 UStG, demnach besteht keine Umsatzsteuerpflicht.
 
 
4.Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrückli
chen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung
der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch
-
technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen
für Fotobücher, C
ollagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeite
n.
IV. Haftung
1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts, Negativen oder Daten.
Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und
Datenspeicher sind Haftungs
-
und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers
ausgeschlossen.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust oder
Ver
lust oder Beschädigung der Negative.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie sämtlicher
Auftragsgegenständen wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgt.
5. Für
die Datenspeicherung verwenden wir DVD
-
R oder CD
-
R, die innerhalb der Garantie des
Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter
Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
6. In al
len anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das
Vervielfältigungs
-
und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnisse
n die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahm
eobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und
unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten
zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände
auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport
-
und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber me
hrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber
die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang
-
wenn keine längere
Zeit vereinbart wurde
-
auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte
Lichtb
ilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat,
Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht
zu vertreten hat, wesentlich überschritte
n, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch
für die Wartezeit den vereinbarten Stunden
-
oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Au
ftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen
bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz
und grober
Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt
fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu
vereinbaren. Haftungs
-
und Schadensers
atzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei
ausgeschlossen.
5. Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben)
anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Verg
ütung
fällig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug
gebracht werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet, sondern mit
den Ansprüchen des Fotografen aus entgangenen Einnahmen ve
rrechnet. Terminverschiebungen
gelten als Stornierung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er
höhere Aufwendungen erspart hat. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
6. Für Stornierungen von Seiten de
s Kunden bei Aufträgen für Grußkarten, Fotos für Grußkarten,
Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 50 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung
des vorgeleisteten Zeitaufwandes an.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbe
zogene Daten des Auftraggebers können gespeichert
werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Verviel
fältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht ni
cht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog
oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den
Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der V
erletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online
-
Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers
besti
mmt sind, auf Diskette, CD
-
ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträge
rn und
Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft
-
und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotograf auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schr
iftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.Hat
der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos uneingeschränkt zur Eigen
werbung
des Fotografen veröffentlicht werden dürfen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum
Aushang im Schaufenster, im Studio, auf Messen und zur Präsentation in Werbeanzeigen,
Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und anderen Medien. Für
Fotos, die das Ehrgefühl des
Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf
vom Auftraggeber eine gesonderte Einwilligung ein.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online u
nd offline liegen
beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn
der Vertragspartner nicht
Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.